Info Anlagennutzung

 

Hallenkarten und Aufnahmegebühr:

Allgemeine Regelung:

Für die Nutzung unserer Reitanlage mit einem Pferd gelten folgende Regelungen:

  1. Vor der Anlagennutzung muss eine Hallenkarte erworben werden. Folgende Möglichkeiten stehen hier zu folgenden Preisen zur Verfügung:

 

Eine zeitliche Vorgabe für den Gültigkeitsbeginn einer Halbjahreskarte gibt es nicht. Die sechs Monate gelten selbstverständlich an einem Stück.

  1. Eine Aufnahmegebühr von 110 € ist einmalig zu bezahlen. Benutzt ein Mitglied die Reitanlage mit seinem Pferd / seinen Pferden (unabhängig von welchem Pferd, ausschlaggebend ist der Besitzer) länger als sechs Monate, auch wenn diese nicht zusammenhängend sind, so wird ab dem siebten Monat diese einmalige Gebühr fällig. Die Gebühr muss im siebten Monat bezahlt werden. Die tatsächliche Nutzung spielt hier keine Rolle. Allein der Kauf der Hallenkarte/n ist ausschlaggebend.

 

Bezahlung der Hallenkarte/n und der Aufnahmegebühr:

Die Bezahlung für Jahreskarten, Halbjahreskarten, Monatskarten und Tageskarten sowie die erstmalige Aufnahmegebühr kann entweder per Überweisung  auf das Konto des Reit- und Fahrvereins Frankenhardt e.V. erfolgen oder per Barzahlung an unten genannte Personen.

Bankverbindung:

RaiBa Frankenhardt-Stimpfach eG

IBAN: DE23 6006 9442 0067 1210 04

BIC: GENODES1RFS

Die Barzahlung ist bei folgenden Personen möglich:

Nadine Baumgärtner:            0157/82807991

Margit Lober- Baudermann: 0171/8776815

Melanie Täger:                     0173/2482133

Sabine Spindler:                   0174/5833007

In beiden Fällen ist die Angabe von Pferdenamen, Besitzer und Reiter des Pferdes, falls dieser vom Besitzer abweicht (Berittpferd), erforderlich.

Bei einer Überweisung bitte Nadine Baumgärtner darüber informieren. Bei einer Barzahlung bitte vorab telefonisch Rücksprache mit den oben genannten Personen halten.

Bezahlungen müssen grundsätzlich vor der Anlagennutzung getätigt werden. Dies ist auch bei Tageskarten zu berücksichtigen.

 

Regelung bei Besitzerwechsel des Pferdes:

Bei einem Besitzerwechsel des Pferdes wird die Hallenkarte auf den neuen Besitzer übertragen, wenn dieser Mitglied im Verein ist. Der Besitzerwechsel muss dem Verein mitgeteilt werden. Trotzdem muss der neue Besitzer, sollte es seine erste Hallenkarte sein, im siebten Monat die Aufnahmegebühr bezahlen (wie oben beschrieben).

 

Regelung bei Tod eines Pferdes:

Nur bei Tod eines Pferdes wird auf Antrag die Hallenkarte anteilig zurückerstattet.

 

Privatstunden / Einzelunterricht:

  1. Bezahlte Privatstunden von Vereinsmitgliedern dürfen gegeben werden. Ist der Reitschüler Fremdreiter, muss dieser ab dem sechsten Mal Mitglied im Verein werden.
  2. Bezahlte Privatstunden müssen von unserem 1. Vorsitzeden Max Grützemann genehmigt werden. Telefonnummer: 0151/12411081.
  3. Der Verein bekommt pro Stunde 2,50 €.
  4. Der Reiterlehrer und der Reitschüler haben dafür zu sorgen, dass die Gebühr von 2,50€ an den Verein bezahlt wird.
  5. Als Nachweis für die Privatreitstunden ist ein separates „Privatreitstundenbuch“ in der Reithalle ausgelegt. Der Reitlehrer muss folgende Informationen eintragen: Datum, Name Reitschüler bzw. Fremdreiter, Name Pferd.

 

Grundsatzregelung für Personen, die nicht Mitglied im Verein sind:

  1. Fremdreiter:

Lässt ein Vereinsmitglied sein Pferd, das im Besitz einer Hallenkarte ist, von einem Fremdreiter öfter als fünf Mal auf der Reitanlage des RFV reiten, dann muss dieser Fremdreiter ab dem sechsten Mal Mitglied im Verein werden.

  1. Fremdpferdebesitzer:

Wenn ein Vereinsmitglied ein Pferd mit gültiger Hallenkarte von einem Fremdpferdebesitzer in Beritt hat, so darf der Fremdpferdebesitzer fünf Mal auf dem Vereinsgelände auf seinem Pferd reiten. Ab dem sechsten Mal muss er Mitglied im Verein werden.

  1. Fremdreitlehrer:

Wenn ein Vereinsmitglied von einem Fremdreitlehrer Reitunterricht haben möchte, so darf dies nur mit Genehmigung des Vorstandes fünf Mal je eine Stunde geschehen. Ab dem sechsten Mal muss der Fremdreitlehrer Mitglied im Verein werden.

 

Information und Haftung

Nutzt ein Vereinsmitglied die Anlage mit einem Pferd, welches nicht ihm gehört, so trägt der Reiter die Verantwortung, dass der Pferdebesitzer, vor allem wenn dieser kein Vereinsmitglied ist, umfänglich über die Nutzungsbedingungen und Bezahlungsweise informiert ist und diesen auch nachkommt (z.B. Besitzer von Berittpferden). Hierzu soll vom Reiter dem Besitzer dieses Schreiben vorgelegt werden. Sollte der Besitzer vom Reiter nicht informiert worden sein, wird der Reiter in die Haftung gezogen. Das heißt, dass der Bereiter bzw. Reiter verantwortlich ist, dass alle Gebühren rechtzeitig an den Verein bezahlt werden und diese selbst tragen muss, sollte der Pferdebesitzer dies nicht tun.

Bei Feststellung einer Benutzung der Anlage ohne gültige und bezahlte Hallenkarte müssen Reiter und Pferd die Anlage sofort verlassen.

Bei Nichteinhaltung der Regelungen kann es zu einem Vereinsausschluss kommen und Pferdebesitzern kann in Zukunft der weitere Erwerb von Hallenkarten verwehrt werden.

Der Aushang der Hallenkarten in der Reithalle erfolgt durch Renate Hald, bei Fragen oder Anregungen bitte direkt kontaktieren.

Wenn ein Pferd oder ein Reiter uns nicht bekannt ist, ist es unsere Pflicht und Aufgabe, im Sinne des Vereines bei den Reitern nachzufragen. Wir bitten hierfür um Verständnis und Mitarbeit.

 

Die Info zur Anlagennutzung stehen auch hier zum Download bereit.

 

Mit freundlichen Grüßen Euer Vereins- Ausschuss-Team

  1. Vorsitzender Max Grützemann

 

Stand: Januar 2023